Geplantes Verbot in China ab Juli 2027
China will den Einsatz von versenkbaren Türgriffen verbieten – und zwar bereits ab Juli 2027. Diese Information gab laut Mingjing Pro ein Verantwortlicher aus Forschung und Entwicklung eines Automobilherstellers weiter.
„Eine nachfolgende Mitteilung wird in den Vorschriften ein klares Verbot vollständig versenkbarer Griffe enthalten und nur halb verdeckte sowie klassische Türgriffe zulassen“, erläuterte die Quelle.
Sicherheitsrisiko durch versenkbare Türgriffe
Im Kern geht es darum, dass diese Lösung im Unfallfall als sicherheitskritisch gilt: Das Ausfallrisiko ist höher, und die versprochenen aerodynamischen Vorteile fallen sehr gering aus.
Für das Thema Sicherheit liefern die vom C-IASI (China Insurance Automotive Safety Index) veröffentlichten Werte ein deutliches Bild. Bei einem Seitenaufprall zeigte sich: Elektrisch betätigte, versenkbare Türgriffe ermöglichten das Öffnen der Türen in 67% der Fälle – bei einem klassischen mechanischen Türgriff waren es 98%. Ein Abstand, der im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden kann.
Deutlich teurer, aber mit wenigen Vorteilen
Hinzu kommt die technische Komplexität: Solche Griffe sind teurer und aufwendiger aufgebaut. In der Kostenbetrachtung können sie bis zu drei Mal so viel kosten wie ein herkömmlicher Türgriff, gleichzeitig treten laut Angaben bis zu acht Mal mehr Funktionsstörungen auf als bei einem traditionellen System. Zudem sind Probleme bei extremen Wetterbedingungen seit Langem bekannt – etwa bei starkem Frost.
Aerodynamik und Reichweite: laut Studie nur geringe Effekte
Befürworter verweisen häufig auf aerodynamische Vorteile. Gerade bei Elektrofahrzeugen ist ein niedriger Luftwiderstand ein wichtiger Faktor, um die Reichweite zu verbessern.
Allerdings sind die Effekte laut einer Studie der SAE (Society of Automotive Engineers) klein: Der Cₓ (Luftwiderstandsbeiwert) sinkt lediglich um 0,005 bis 0,01 – deutlich unter den 0,03, die einige Hersteller angeben. Im Alltag kann sich das in einem Reichweitenplus von 2-3 km niederschlagen.
Die Beratungen zu diesem Thema sollen noch in diesem Monat abgeschlossen werden. Danach ist eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Wie oben beschrieben, würde die Regelung – sofern bestätigt – ab Juli 2027 umgesetzt.
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